Der Beste

Definition der Konditionen
Beauftragung
Jede kostenpflichtige Leistung wird verbindlich beauftragt. Die Beauftragung muss schriftlich als Bestellung erfolgen. Alle Beauftragungen nach Aufwand sind nach dem ersten Auftragstag jederzeit in Schriftform kündbar.
Beauftragungen für Vortragsleistungen oder sonstige Leistungen, welche mit einem Festpreis angeboten werden, werden mindestens zwei Wochen vor der gewünschten Terminierung verbindlich beauftragt.
Aufwandsumfang
Die Aufwände sind bezüglich für jedes Unternehmen und jede Aufgabe unterschiedlich. Eine kostenpflichtige Leistung wird mit dem Auftraggeber bezüglich Terminierung, Dauer und Wert vereinbart. Die Aufwände für die Vortragsleistungen sind hingegen fest spezifiziert.
Bei Beauftragungen nach Aufwand erfolgt ein mindestens monatlicher, üblicherweise wöchentlicher Report an den Auftraggeber, in dem die weitere Beauftragung vereinbart wird. Diese erfolgt jeweils schriftlich, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Leistungsort und -erfüllung
Die Leistungen erfolgen sowohl im Hause des Auftraggebers als auch in den Räumen des Auftragsnehmers. Bei Leistungen, welche Kunden-, Lieferanten oder sonstige Besuche erfordern, zählen diese zu den Beratungen des Auftraggebers in vollem Umfang.
Reisekosten und Ausgleich für Reisezeiten werden im Einzelfall vereinbart.
Haftungen
Der Auftraggeber haftet nicht für Betriebs- und Arbeitsmittel des Auftragnehmers, außer, diese werden durch den Auftraggeber beschädigt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen und Handlungen des Auftraggebers, welche aus der Beratung durch den Auftragnehmer entstanden sind.
Im Übrigen gelten selbstverständlich die gesetzlichen Bedingungen.
Zahlungen
Beauftragungen eines Vortragspaketes werden bei Auftragsvergabe berechnet sofort ohne Abzug fällig. Der Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Durchführung der Leistungen.
Bei Beauftragungen nach Aufwand erfolgt die Berechnung nach Vereinbarung und ist sofort und ohne Abzug fällig.
01.01.2018
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Raymond Vogt
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